G. wurde in zehn Monaten sporadischer Sitzungen geklärt. Die anfängliche Diagnose in seinem Fall lautete: kein Geräuschrückruf, kein Sehrückruf, Schmerz- und Emotionsabsperrung, leichte Dauertrance, dauernde »Regression« in ein Alter von drei Jahren. Das heisst, dass er sich im gleichen Augenblick, als er in Reverie ging, überrascht und erschrocken im Stuhl eines Zahnarztes wiederfand. Er war drei Jahre alt, und man zog ihm einen Zahn. Das war ein Engramm, in dem er unwissentlich etwa die Hälfte seines nachfolgenden Lebens festgesessen hatte. Es war teilweise der Grund seines chronischen Zahnverfalls sowie seiner Schlaflosigkeit gewesen, weil er sich gegen das Betäubungsmittel gesträubt hatte. Die Situation war eindeutig, denn sofort fing er an, um sich zu schlagen und zu lispeln. Dieser Zustand wurde auf der Stelle behoben, indem man ihn das Engramm durchlaufen liess, so dass er in die Gegenwart kommen konnte – was er auch tat.
Er hatte im Leben beträchtliche Schwierigkeiten gehabt; er war sehr dynamisch, legte aber Apathie an den Tag. Nach fünfundsiebzig Stunden entdeckte man – woraufhin er zum Release wurde –, dass seine Frau manchmal seine Pseudogrossmutter und, aufgrund von Ambivalenz, auch seine Pseudomutter war. Da seine Mitgefühlsberechnung verlangte, krank zu sein (damit seine Grossmutter bei ihm bliebe), und ihm seine überlebensfeindlichen Engramme eingaben, seine Mutter wäre nur bei Krankheit gut zu ihm, ergab sich als Summe der reaktiven Berechnung, dass er ständig krank sein müsse. Dieser Forderung war sein Körper dreiundzwanzig Jahre lang nachgekommen. All das wurde – natürlich nur durch das Reduzieren seiner Engramme – aufgedeckt und behoben.
Die Auslöschung begann nach etwa zweihundert Therapiestunden und war im besten Fortgang – da blieb die Behandlung plötzlich stecken. Fünfzig oder mehr Therapiestunden lang konnten nur wenige Engramme aufgespürt werden; sie liessen sich jedoch nicht reduzieren. Es liessen sich keine schmerzlichen Emotionen erreichen, und die Engramme, die gefunden und reduziert wurden, wurden nur deshalb lokalisiert und behandelt, weil der Auditor in diesem Fall äusserstes Geschick erfordernde Zwangstechniken anwandte, die beinahe niemals notwendig sind und die, mit Ausnahme psychotischer Fälle, niemals angewandt werden sollten. Eine solche Anstrengung war zu Beginn der Behandlung nicht notwendig gewesen. Irgendetwas war offensichtlich nicht in Ordnung.
Bei genauer Befragung stellte sich heraus, dass G’s Frau die Dianetik heftig ablehnte. Sie versäumte keine Gelegenheit, deshalb gegenüber G. die vernichtendsten Attacken zu reiten, und das ganz besonders in Anwesenheit seiner Freunde. Sie verhöhnte ihn als Psychotiker. Sie ging zu ihrem Anwalt, um sich scheiden zu lassen (sie verkündete es, nachdem G. die Therapie begonnen hatte; sie hatte den Anwalt aber in Wirklichkeit schon seit zwei Jahren deswegen konsultiert), und erregte und störte G. in solchem Masse, dass er ununterbrochen neue Engramme mit schmerzlicher Emotion erhielt, obwohl er gegen sie keinerlei Gefühlswallung zeigte.
Sie hatten einen neun Jahre alten Sohn, den G. sehr liebte. Das Kind hatte ungewöhnlich viele Kinderkrankheiten gehabt und litt unter Sehschwierigkeiten sowie chronischer Nebenhöhlenentzündung; es war in der Schule zurückgeblieben. Die Frau war mit dem Kind ziemlich streng. Alles, was der Junge tat, machte sie nervös.
Der Auditor des Mannes unterhielt sich mit ihr über ihn, nachdem er von ihrer Einstellung zu ihrem Mann im Allgemeinen und zur Dianetik im Besonderen erfahren hatte. Sie zeigte sich nicht abgeneigt, sich selbst der Therapie zu unterziehen. Bald nach dem Gespräch hatten G. und seine Frau einen kurzen Streit, in dem G. die Bemerkung fallen liess, dass sie aberriert sein müsse. Sie zeigte sich darüber sehr beleidigt und erwiderte, sein Interesse an der Dianetik beweise, dass er der Verrückte sei. Er konterte, dass er weniger aberriert sei als sie, denn er unternehme wenigstens etwas dagegen. Sie aber müsse aberriert sein, sonst würde sie mit dem Kind nicht so zänkisch umgehen. Das zeige klar, dass sie auf der Zweiten Dynamik, der Geschlechtsdynamik, blockiert sei.
Als er am nächsten Tag von der Arbeit nach Hause kam, stellte er fest, dass sie das Geld von der Bank abgehoben hatte und mit dem Jungen in eine andere Stadt gefahren war. Er fuhr ihr nach und fand sie bei ihren Verwandten. Sie hatte ihnen erzählt, dass er sie geschlagen habe und so verrückt geworden sei, dass er nun Therapie brauche. In Wahrheit hatte er sie jedoch nie im Leben brutal angefasst. Bei dieser Begegnung begann sie vor Zeugen jedwedes »psychiatrische System« wild zu beschimpfen, das von Erinnerungen an die Zeit vor dem Sprechalter ausgehe. Er wies daraufhin, dass auch andere Richtungen an solchen Erinnerungen festgehalten hatten und dass man in der Geschichte der Psychiatrie schon lange von »Erinnerungen an die Zeit im Mutterleib« gesprochen hatte, ohne allerdings zu wissen worum es sich handele, usw.
Als ihre Verwandten sahen, wie ruhig er auf die Situation reagierte, zwangen sie sie, mit ihm wieder nach Hause zu fahren. Unterwegs unternahm sie als dramatische Geste einen Selbstmordversuch; sie sprang aus dem Auto, obwohl er sie in keiner Weise bedroht hatte.
Der Auditor des Mannes sprach bald nach ihrer Rückkehr mit ihr unter vier Augen. Er hatte etwas verspätet die Schlussfolgerung gezogen, dass es in ihrem Leben etwas geben müsse, das sie vor ihrem Mann geheim halten wollte. Die Vorstellung, dass es hier eine Wissenschaft gab, die alle Erinnerungen wieder hervorholen konnte, erregte sie deshalb ausserordentlich. Schliesslich gab sie nach eingehender Befragung zu, dass dies tatsächlich der Fall sei und dass ihr Mann nie davon erfahren dürfe. Sie war so verstört, dass ihr der Auditor mit ihrer Einwilligung ein paar Therapiestunden gab. Es wurde sofort entdeckt, dass ihr Vater viele Male gedroht hatte, die Mutter zu töten, und dass er das Kind nicht gewollt hatte. Weiterhin kam heraus, dass ihr Vater F. hiess und ihre Engrammbank mit Bemerkungen übersät war wie: »F., bitte verlass mich nicht. Ich werde sterben ohne dich.« Nach der Sitzung rückte sie auch von sich aus damit heraus, dass sie ihr ganzes Leben lang Verhältnisse mit Männern gehabt hatte, die F. hiessen, unabhängig von Gestalt, Grösse und Alter – ein Umstand, der für sie eine Quelle hysterischer Heiterkeit war. Sie war weit davon entfernt, ein Release zu sein. Weil jedoch G., sein anderer Preclear, durch all dieses Hin und Her gefährdet war und seine Therapie aufgehalten wurde, stellte ihr der Auditor weitere Fragen. Sie gab zu, dass sie oft versucht hatte, ihren Sohn abzutreiben – weil sie schreckliche Angst hatte, er könnte blond sein, während sie und ihr Mann dunkles Haar hatten. Ausserdem wusste sie, dass die Engramme des Kindes Daten enthalten mussten, die ihr noch kompromittierender erschienen als ein blosser Abtreibungsversuch. Während sie schwanger war, hatte sie ausser mit ihrem Mann mit drei anderen Männern geschlafen.
Der Auditor wies sie darauf hin, dass dieses Schuldgefühl, wie begründet auch immer, dennoch engrammatisch sei und dass ihr Mann sie wegen dieser Dinge sicher nicht umbringen werde. Er machte ihr klar, dass sie ihr Kind zu einem Dasein zweiter Klasse verdamme, dass sie ihren Mann wegen ihrer Befürchtungen in Apathie versetze und ihm, dem Auditor, unnötige Arbeit mache. In Anwesenheit ihres Mannes und des Auditors gestand sie ihre Untreue und erfuhr staunend, dass ihr Mann seit Jahren davon wusste. Er hatte allerdings nichts von ihren Abtreibungsversuchen gewusst.
Sie wurde aufgefordert, ein Therapiehandbuch zu studieren und ihr Kind zu klären, was sie mit Hilfe ihres Mannes auch tat. Der Auditor brachte G. weiter bis zur Klärung, und er klärte seinerseits seine Frau.